Abrechnung und Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Therapiekosten werden pauschal pro Stunde veranschlagt.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.
Jede Stunde kostet pauschal 110€.
Die Kosten sind sofort in bar oder per Überweisung zu entrichten.
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist zu prüfen und kann nicht zugesagt werden.